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Trotz zahlreicher Schäden durch Hunde ist nur jeder zweite Halter versichert. Jedes Jahr verursachen Hunde bis zu 50.000 Bissverletzungen, die medizinisch ver- sorgt werden müssen. Die durch Hunde, Pferde und andere große Tiere verursach- ten Schäden führen häufig zu Kosten von vielen Millionen Euro, die nur durch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung gedeckt sind.
Um dieses finanzielle Risiko zu begrenzen, ist eine spezielle Hundehaft- oder Pferdehaftpflichtversicherung daher sehr sinnvoll und empfehlenswert. Mitversichert sind im entsprechenden Tarif auch die Mitglieder Ihrer Familie, Ihre Freunde und Nachbarn, wenn diese das Tier hüten.
Bei der Hundehaftpflicht wird im Versicherungsvertrag die Anzahl sowie die Rasse der zu versichernden Hunde angegeben. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich dann nach dem Alter des Versicherungsnehmers, aber auch nach der Hunderasse sowie der Anzahl der zu versichernden Hunde.
Ähnliches gilt auch für die Pferdehaftpflichtversicherung, wobei die Art der Nutzung des Pferdes noch wichtig ist. Die Beiträge weichen auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung zum Teil beträchtlich ab ohne das auffallende Leistungsunterschiede bestehen.
Daher empfiehlt es sich auch hier die Prämien und Leistungen miteinander zu vergleichen, den passenden Tarif auszuwählen und anschließend gleich direkt den entsprechenden Antrag zu stellen.
» Jeder Besitzer eines Hundes, eines Pferdes oder eines anderen großen Tieres benötigt eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, da die private Haftpflichtversicherung nur für kleinere Haustiere gilt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Hund oder Pferde können u.U. Kosten von mehreren Millionen Euro verursachen. Daher wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung auch vom Verbraucherschutz dringend empfohlen.
» Für Tierhalter gilt die Gefährdungshaftung, d. h. sie haften für alle Schäden, die das Tier anderen Personen oder Objekten zufügt. In diesem Fall kann die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung den Tierhalter mitunter vor der Zahlung von mehreren Millionen Euro bewahren.
» Da das Tier und nicht der Halter versichert ist, gelten die Leistungen sowohl für ihn als auch für alle weiteren Personen, die das Tier hüten. Dazu können dessen Lebenspartner, Kinder, Freunde oder Nachbarn zählen. Auch für die Nachkommen des Tieres gilt der Versicherungsschutz bis zum Alter von 12 Monaten.