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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) wies kürzlich auf die Wichtigkeit ei- ner privaten Altersvorsorge hin. Für künf- tige Rentner sei dies erforderlich, um im Alter finanziell überleben zu können. Mie- ter sollen 9% ihres Bruttoeinkommens an- legen, Wohnungsbesitzer 8%. Die Rürup Rente ist mit ihren Steuererleichterungen eine attraktive Option.
Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – sichert im Alter eine monatliche Zusatzrente. Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Die Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Rürup-Rente ähnelt stark der gesetz- lichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar. Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 % der Bei- träge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2 %. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbststän- dige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten können.
» Bei der Rürup-Rente, auch „Basisrente“ genannt, handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Attraktiv ist sie besonders aufgrund umfangreicher Steuererleichterungen. Sie wird lebenslang ausgezahlt, frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Das angesparte Geld kann nicht in einem Betrag ausgezahlt werden.
» Die Steuervorteile sind ein schlagkräftiges Argument für die Rürup-Rente. 2010 sind 70 Prozent der Einzahlungen in die Rürup-Rente von der Steuer absetzbar. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 14.000 Euro. 2025 können Einzahlungen bis zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Der angesparte Betrag kann weder verpfändet werden, noch wird er bei Hartz-IV-Berechnungen als Vermögen gewertet.
» Im Unterschied zur Riester-Rente erfolgt die Förderung in Form von steuerlichen Erleichterungen und nicht durch Zulagen. Dadurch wird bei der Rürup-Rente das steuerliche Einkommen verringert. Im Gegensatz zur Riester-Rente kann man sich den angesparten Betrag nicht als Einmalbetrag auszahlen lassen.