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Wer nicht bis nächstes Jahr mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung wartet, ist im Vorteil. Der Mindestzins der Risikolebensversicherung wird 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Höhere Zinsen führen zu einem niedrigeren Beitrag und einer höheren Auszahlung. Risikolebensversicherungen, die 2011 abgeschlossen werden, sind von der Senkung des Zinssatzes nicht betroffen.
Wenn Sie Ihre Familie absichern möchten, ist die Risikolebensversicherung sehr empfehlenswert. Sterben Sie vor Versicherungsablauf, so beziehen Ihre Angehörigen einen beim Vertrags- abschluss festgelegten Betrag. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit seit Versicherungsbeginn verstrichen ist. Auch wenn Sie schon kurz danach sterben, zahlt die Risikolebensversicherung die vereinbarte Summe.
Im Unterschied zur Kapitallebensver- sicherung leistet die Risikoversicherung in der Regel nicht nach Ende der Vertragslaufzeit. Zu welchem Zeitpunkt der Vertrag auslaufen soll, bestimmen Sie mit. Die Risikolebensversicherung bietet also keine Altersrente, sondern nur die Absicherung Ihrer Familie. Dafür ist sie auch deutlich günstiger als die Kapitallebensversicherung.
Besonders preiswert ist die Risikover- sicherung, wenn Sie früh abschließen. Denn die Beiträge beruhen unter anderem auf Ihrem Alter. Vergleichen Sie jetzt!
» Versichert ist, wer den Versicherungsvertrag unterzeichnet hat, also derjenige, der die Beiträge zahlt. Auf diese Person oder Personen wird die Risikolebensversicherung abgeschlossen. Wer im Todesfall die vereinbarte Auszahlung erhält, bestimmen Sie beim Vertragsabschluss. In der Regel handelt es sich dabei um Angehörige oder um Geschäftspartner.
» Bei einer Versicherung auf verbundene Leben werden mehrere Personen mit einem Vertrag versichert. Dies ist preiswerter, als wenn Sie einzelne Verträge abschließen. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn Sie oder eine der anderen versicherten Personen gestorben sind. Danach endet der Vertrag. Die Auszahlung erfolgt also in jedem Fall nur einmal. Die Empfänger sind die weiteren versicherten Personen.
» Die Vertragslaufzeit besagt, in welchem Zeitraum der Todesfall eintreten muss, damit die Bezugsberechtigten das Geld erhalten. Bei Tod nach Ende der Laufzeit bietet die Risikolebensversicherung im Allgemeinen keine Zahlung. Die Vertragslaufzeit legen Sie selbst fest.