Künftig sollen die Vertragsklauseln von Rechtsschutzversicherungen verständ- licher formuliert werden. So klar wie möglich solle in Zukunft den Versicherten dargestellt werden, wie sie ihre Rechts- streitskosten niedrig halten können, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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Allgemeines zum Thema
Recht haben ist eine Sache – Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, wenn man dieses durchsetzen möchte. Wichtig ist die Auswahl des richtigen Tarifs. Diesen können Sie mit einem Rechtsschutz Versicherungsvergleich finden.
Durch die Privatrechtsschutz sind zumeist Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, dem Finanzamt und Sozialgerichten abge- sichert. Als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr sollte der Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sein und als Arbeitnehmer ist der Einschluss des Berufsrechtsschutzes unbedingt zu empfehlen. Der Eigentümer- oder Mieterrechtsschutz greift bei Konflikten rund um Wohnung, Haus und Grundstück.
Bei uns finden Sie Rechtsschutzversicherungen im Vergleich, sodass Sie die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechenden Rechtsschutzversicherungen finden können.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Frage 1: Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
» Die Rechtsschutzversicherung kann die Kosten decken, die durch eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen. Dazu zählen unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugengelder und die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Sie beim Rechtsstreit verlieren.
Frage 2: Warum benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?
» Auch wenn Sie meinen, im Recht zu sein, können Sie bei einem Rechtsstreit eine Niederlage erleiden. In diesem Fall müssen Sie sämtliche Kosten des Gegners tragen. Diese können aufgrund der vielen Gebühren und Honorare enorm hoch ausfallen. Vor dem Risiko einer dadurch entstehenden finanziellen Belastung können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Frage 3: Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht abgesichert?
» Ein prinzipieller Ausschluss besteht für alle Streitfälle, die mit Hausneu- und Erweiterungsbau, Ehe und Scheidung, Erbschaften sowie mit Geldstrafen und Bußgeldern zusammenhängen. Selbstredend nicht versicherbar sind auch vorsätzliche Rechtsverstöße sowie Rechtsstreitigkeiten, die auf einem Vorfall vor Vertragsabschluss (einschließlich der Wartezeit) beruhen.