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Ratgeber zum Thema: Kapital-Lebensversicherung

Menschen, die für ihre Altersvorsorge eine sichere Geldanlage wünschen und Angehörige für den Todesfall finanziell absichern möchten, brauchen eine Kapital-Lebensversicherung.

Kapital-Lebensversicherung

Leistungen
Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins (mindestens 2,25 %) und die Überschussbeteiligung aus. Die Auszahlung liegt aktuell bei guten Gesellschaften zwischen 2,25 und ca. 5 %. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen gezahlt.

Beiträge
Die Beiträge bestehen aus drei Teilen. Der größte Teil ist der Sparanteil. Der zweite Teil ist der soge- nannte "Risikoanteil". Bei höherem Eintrittsalter ist der Risikoanteil aufgrund des höheren Sterberisikos größer. Der dritte Teil wird für Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherung verwendet.

 

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist von Ihren Einzahlungen und dem Zinssatz abhängig. Beides wird von Ihnen und dem Versicherer bestimmt.

Achtung
Die Vertragsbindung ist lang. Die Rendite ist nur dann attraktiv, wenn die Versicherung langfristig Gewinne erwirtschaftet. Sie sollten daher in jedem Fall eine finanzstarke Gesellschaft wählen.

Prüfen Sie die Versicherungssumme im Todesfall. Wenn Ehepartner und Familie zu versorgen sind, ist die Todesfallsumme der Lebensversicherung oft zu niedrig. Sie können den Vertrag durch eine Risiko-Lebensversicherung ergänzen, die nur bei Todesfall eine Zahlung leistet.

Pro und Contra

Vorteile Nachteile
Sehr sichere Anlageform - Beiträge und Garantiezins sind bei Einhalten der Vertraglaufzeit sicher Strenge Vorschriften bei der Anlage - keine Spitzenrenditen möglich
Kann nur schwer aufgelöst werden - ein gewisser Zwang zum Sparen besteht Relativ unflexibel - Kündigung junger Verträge ist oft mit Verlust verbunden

Praxis Tipp

Vorsicht vor übereilten Kündigungen! Wenn Sie nicht sofort an Ihr Geld müssen, ist es günstiger, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bereits eingezahlte Geld wird weiter verzinst und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgeschüttet.