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Wer zwischen 1995 und 2001 eine Lebens Versicherung oder Renten Versicherung abgeschlossen und diese vor Kurzem auf- gelöst oder beitragsfrei gestellt hat, sollte noch 2010 eine Rückzahlung beantragen. Nach Aussage der Verbraucherzentrale können sich dadurch für ehemals Versi- cherte hohe Einnahmen ergeben. 2011 verfalle dieser Anspruch.
Die bei der Kapital-Lebensversicherung eingezahlten Gelder müssen von der Versicherung sehr sicher angelegt werden. Die angesparten Gelder plus der gesetz- lichen Mindestverzinsung von 2,25 % sind garantiert. Darüber hinaus muss der An- bieter den Großteil der damit erzielten Ge- winne wieder ausschütten. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hin- terbliebenen gezahlt. Die Wahl einer fi- nanzstarken Versicherung, die Ihren Vor- stellungen entspricht, ist enorm wichtig.
» Mit einer Lebensversicherung können Sie sowohl sich selbst auch Ihre Angehörigen finanziell absichern. Sie kann unter anderem als Absicherung für die Familie im Todesfall und als Altersvorsorge für den Versicherten dienen. Die von der Versicherung auszuzahlende Summe wird beim Vertragsabschluss festgelegt.
» Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Risikolebensversicherung und Kapital-Lebensversicherung. Die Risikolebens ver- sicherung erbringt nur im Todesfall eine Leistung. Dabei handelt es sich um die Zahlung einer vereinbarten Summe an die An- gehörigen. Die Kapital-Lebensversicherung zahlt ebenfalls beim Todesfall des Versicherten. Zusätzlich bildet sie Kapital, das dem Versicherten zum Vertragsende ausgezahlt wird.
» Im Normalfall ist dies möglich. Bei der Kapital-Lebensversicherung erfolgt in der Regel eine einmalige Auszahlung an den Ver- sicherten, sofern er nicht vor Vertragsende stirbt. Üblicherweise ist es aber auch möglich, stattdessen eine lebenslange Rente zu erhalten, die aus dem versteuerten Geld gebildet wird.