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gesetzliche Krankenversicherung

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Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Für jeden Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze von zur Zeit 46.350 Euro/Jahr bzw. 3.825 Euro/Monat ist sie Pflicht. Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab 46.350 Euro pro Jahr, können sich freiwillig gesetzlich versichern.

Die Leistungen?

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt die medizinisch notwenige Versorgung der Versicherten sicher.

Worauf muss ich besonders achten?

  1. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihre Mitglieder über eine Betragserhöhung schriftlich zu informieren. Prüfen Sie daher immer die Gehaltsabrechnung. Erhöht die Kasse die Beiträge, können Sie die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen. Die Kündigung muß jedoch im selben Monat erfolgen.

  2. Drängen Sie bei einem Wechsel ihre neue Krankenkasse auf eine zügige Bearbeitung. Die Mitgliedsbescheinigung muss dem Arbeitgeber noch vor dem Wechseltermin vorliegen. Andernfalls sind Sie automatisch wieder bei der alten Kasse versichert.

Die Versicherungssumme?

Eine Versicherungssumme ist nicht vorgesehen.

Die Kosten?

Die Beitragssätze schwanken zwischen 12 und 16% des Einkommens bis zur Bemessungsgrenzenach oben von derzeit 3.425 Euro .

Pro und Contra

Pro

  • Kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern ohne Einkommen.

  • Versicherte werden während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub grundsätzlich beitragsfrei gestellt.

Contra

  • Die Behandlung erfolgt ausschließlich durch Vertragsärzte der Kasse.

  • Keine freie Wahl des Krankenhauses. Der Arzt überweist zum nächst gelegenen Krankenhaus.

  • Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Kuren und Zahnersatz müssen Zuzahlungen geleistet werden.

Praxis-Tipp!

Prüfen Sie regelmäßig den Betragssatz Ihrer Krankenkasse. Beitragserhöhungen ohne schriftliche Mitteilung an die Mitglieder von 1 Prozentpunkt sind durchaus möglich.

 

Testen Sie vor einem Wechsel die neue Kasse. Stellen Sie der Serviceabteilung eine beliebige Frage per Telefon oder e-mail.

 
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