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Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Unfallgegners, die sich durch einen vom Kunden verursachten Unfall ergeben. Dabei prüft der Versicherer zunächst, durch wessen Verschulden die Schäden tatsächlich entstanden sind und ob die Schadensarten im Vertrag aufgeführt sind. Ist der Leistungsanspruch des Versicherten berechtigt, so leistet die Versicherung Zahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Grundsätzlich verhält es sich bei der Teilkasko und der Vollkasko gleich, mit dem Unterschied, dass die Kaskoversicherung Verluste am eigenen Fahrzeug deckt.
Typklasse
Die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung unterscheidet verschiedene Typklassen. Die Unterschiede beruhen vor allem darauf, wie oft durch einen Fahrzeugtyp ein Versicherungsschaden entsteht. So werden einige Fahrzeug-Typen öfter gestohlen als andere. Je niedriger die Typklasse, desto höher ist der Mit- gliedsbeitrag. Die Einteilung ist bei allen Gesellschaften einheitlich.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist ein weiterer maßgebender Kostenpunkt. Grundlage des Rabatts ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese steigt mit jedem Jahr, in dem die Versicherung keine Entschädigung für Sie leisten muss. Bei der Ermittlung der SF-Klasse werden die schadenfreien Jahre separat nach der Vollkasko- und der Kfz-Haftpflichtversicherung gezählt.
Je höher Ihre SF-Klasse, desto weniger Beiträge müssen Sie zahlen. Bei einer sehr hohen SF-Klasse ist eine Reduzierung auf 35 Prozent des normalen Beitrags möglich. Daher sollten Sie bei Schäden bedenken, dass es womöglich kostengünstiger ist, sie der Versicherung nicht zu melden.
Welchen Rabatt Sie für Ihre SF-Klasse erhalten, hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Die SF-Rabatte sind bei den Anbietern unterschiedlich. Wechseln Sie die Gesellschaft, so können Sie daher eventuell einen höheren Rabatt erhalten.
Selbstbeteiligung
Mit einer Selbstbeteiligung sind hohe Einsparungen möglich. Meist bieten Kaskoversicherungen Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 300 Euro pro Schadensfall an. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist der Mitgliedsbeitrag.
Jahreskilometerleistung
Die jährlich gefahrene durchschnittliche Kilometerzahl wirkt sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Da mit jedem gefahrenen Kilometer die Schadensgefahr steigt, wird parallel auch der Versicherungsbeitrag angehoben.
| Kfz-Haftpflichtversicherung | Teilkaskoversicherung | Vollkaskoversicherung |
|---|---|---|
| Pflicht für jeden Kfz-Besitzer in Europa | Optionale Zusatzversicherung | Optionale Zusatzversicherung |
| Entschädigung des Unfallgegners | Kostenübernahme bei Verlusten am eigenen Fahrzeug | Kostenübernahme bei Verlusten am eigenen Fahrzeug |
| Deckung von Personenschäden (Behand- lungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität), Sachschäden (Reparaturen am Fahrzeug des Unfall- gegners und an Objekten) und finanzielle Schäden | Deckung von Schäden durch Diebstahl, Feuer, Unwetter, Wildkollision, Glasbruch u. a. | Deckung von Schäden am eigenen Fahrzeug, auch nach einem selbst verschuldeten Unfall |
Im Allgemeinen ist es ratsam, bei der Haftpflichtversicherung einen unbegrenzten Deckungsbetrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu wählen. Zwar hat die Deckungssumme ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Beiträge, jedoch einen verhältnismäßig geringen.