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Private Haftpflichtversicherung

 
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Auch ein leichtes Versehen, wie z.B. ein Vorfahrtfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette, kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Ehepartner, sowie nicht verheiratete Lebenspartner und minderjährige Kinder, aber auch unverheiratete volljährige Kinder, die noch in der Schule bzw. ersten Berufsausbildung sind und bei den Eltern wohnen, sind grundsätzlich mitversichert. Zieht ein Paar zusammen, dann kann ein Vertrag gekündigt und der Lebenspartner ohne Mehrkosten in die Police des anderen eingetragen werden.
 

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