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Ratgeber zum Thema: Gesetzliche Krankenversicherung

Jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze ist dazu verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Dies bedeutet, dass jeder Angestellte, der in den letzten drei Jahren ein Jahresbruttogehalt von weniger als 49.950 Euro hatte, gesetzlich versichert sein muss. Besser verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler, Studenten und Beamte können sich auch für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet die medizinisch notwendige Grundversorgung der Versicherten. Die Leistungen, die jeder Anbieter erbringen muss, sind weitgehend gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus gibt es jedoch bei manchen Krankenkassen einige Zusatzleistungen. Dazu können ver- günstigte Sportkurse, kostenfreie Reiseimpfungen und ein 24 Stunden täglich erreichbares Servicetelefon zählen.

Beiträge
Derzeit verlangt jede Krankenkasse einen Beitragssatz von 14,9 Prozent des Bruttogehalts, wovon der Arbeitnehmer 7,9 Prozent übernimmt. Entscheidend ist hierbei auch die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 45.000 Euro. Dies bedeutet, dass die Beiträge nur auf den Teil des Einkommens erhoben werden, der unterhalb dieser Einkommensschwelle liegt.

 
Darüber hinaus verlangen einige Anbieter Zusatzbeiträge. Fordert oder erhöht Ihre Krankenkasse künftig Zusatzbeiträge, so sind Sie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Achtung
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist größtenteils gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch gibt es einige nicht obligatorische Leistungen, die für Sie wichtig sein können. Prüfen Sie daher im Vorfeld, welchen Versicherungsschutz die verschiedenen Tarife bieten.

Auch die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Nicht bei jedem Tarif können Sie durch Bonusprogramme, Wahltarife und Selbstbehalt Geld erstattet bekommen. Hier sind Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr möglich.

Pro und Contra

Vorteile Nachteile
Kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern mit geringem Einkommen Im Vergleich mit der PKV: meist weniger hochwertige ärztliche Behandlung
Grundsätzliche Beitragsfreistellung während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub Übliche Zuzahlung für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Kuren und Zahnersatz

Praxis Tipp

Sollte für Sie keine Versicherungspflicht bestehen, so informieren Sie sich über die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung. Diese kann Ihnen weitaus umfangreichere Leistungen zu oftmals günstigeren Preisen bieten.