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Die Gesundheitsreform sieht für 2011 einige allgemeine Änderungen für die gesetzliche Krankenkasse vor. So wird der monatliche Beitrag auf 15,5 Prozent des Bruttogehalts steigen, und es wird stark erhöhte Zusatzbeiträge geben. Fordert oder erhöht Ihre gesetzliche Krankenversicherung künftig einen Zusatzbeitrag, so können Sie fristlos kündigen.
Die Tarife unterscheiden sich zum Teil sehr. Dies wird deutlich, wenn man Krankenversicherungen im Vergleich betrachtet. In einigen Hinsichten unterscheiden sich die Leistungen und die Möglichkeiten, durch Bonusprogramme und Wahltarife Geld erstattet zu bekommen. Zusätzliche gibt es Sonderleistungen, die nicht von jeder Krankenkasse geboten werden. Dazu zählen unter anderem vergünstigte Sportkurse, kostenfreie Reiseimpfungen und eine umfassende Beratung, die Sie 24 Stunden täglich nutzen können. Informieren Sie sich mit unserem kostenlosen GKV Vergleich!
» In Deutschland besteht für die meisten Personengruppen eine Krankenversicherungspflicht. Jede gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss alle Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne bzw. mit geringem Einkommen (bis max. 400 Euro) sind beitragsfrei mitversichert.
» Die Beitragsberechnung ist gesetzlich vorgegeben. Der Beitrag liegt bei 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens, von denen der Arbeitgeber 7 Prozent übernimmt. Der Versicherte muss allerdings maximal entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensschwelle, ab der das Einkommen beitragsfrei bleibt. Diese liegt aktuell bei 3.750 Euro monatlich.
» Die Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber zu 95% vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz soll die medizinische Grund- versorgung sichern, daher handelt es sich um Basisleistungen. Neben diesen Pflichtleistungen gibt es je nach Versicherer auch Zusatzangebote sowie Bonusprogramme und Wahltarife, durch die Beitragserstattungen möglich sind.