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Durch die Gesundheitsreform gibt es für 2011 einige allgemeine Neuregelungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der monatliche Beitragssatz wurde auf 15,5 Prozent des Bruttogehalts ange- hoben, und die Höchstgrenzen der Zusatz- beiträge wurden gestrichen. Fordert oder erhöht Ihre GKV einen Zusatzbeitrag, so können Sie sofort kündigen.
Die Tarife unterscheiden sich zum Teil sehr. Dies wird deutlich, wenn man Krankenversicherungen im Vergleich betrachtet. In einigen Hinsichten unterscheiden sich die Leistungen und die Möglichkeiten, durch Bonusprogramme und Wahltarife Geld erstattet zu bekommen. Zusätzliche gibt es Sonderleistungen, die nicht von jeder Krankenkasse geboten werden. Dazu zählen unter anderem vergünstigte Sportkurse, kostenfreie Reiseimpfungen und eine umfassende Beratung, die Sie 24 Stunden täglich nutzen können. Informieren Sie sich mit unserem kostenlosen GKV Vergleich!
» In Deutschland besteht für die meisten Personengruppen eine Krankenversicherungspflicht. Jede gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss alle Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne bzw. mit geringem Einkommen (bis max. 400 Euro) sind beitragsfrei mitversichert.
» Die Beitragsberechnung ist gesetzlich vorgegeben. Der Beitrag liegt bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens, von denen der Arbeitgeber 7,3 Prozent übernimmt. Der Versicherte muss allerdings maximal entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensschwelle, ab der das Einkommen beitragsfrei bleibt. Diese liegt aktuell bei 3.712,50 Euro monatlich.
» Die Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber zu 95% vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz soll die medizinische Grund- versorgung sichern, daher handelt es sich um Basisleistungen. Neben diesen Pflichtleistungen gibt es je nach Versicherer auch Zusatzangebote sowie Bonusprogramme und Wahltarife, durch die Beitragserstattungen möglich sind.